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   OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2019 - 1 LB 10/16   

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https://dejure.org/2019,23040
OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2019 - 1 LB 10/16 (https://dejure.org/2019,23040)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.04.2019 - 1 LB 10/16 (https://dejure.org/2019,23040)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. April 2019 - 1 LB 10/16 (https://dejure.org/2019,23040)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 54 VwGO, § 54 Abs 3 VwGO, § 42 ZPO, § 48 ZPO
    Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 54 Abs. 3
    Befangenheit eines dem Kreistag des beklagten Kreises angehörenden ehrenamtlichen Richters

  • rechtsportal.de

    VwGO § 54 ; VwGO § 54 Abs. 3 ; ZPO § 42 ; ZPO § 48
    Ablehnungsgesuch; Befangenheit; ehrenamtlicher Richter; Kommunalrecht; Kreispräsident; Kreistag; Kreistagsabgeordneter; Selbstanzeige; Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.03.2017 - 6 B 53.16

    Abhilfeverfahren; Anzeigepflicht; Auskunftssperre; Ausschließungsgrund;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2019 - 1 LB 10/16
    Es kann offen bleiben, ob § 54 Abs. 3 VwGO in verwaltungsgerichtlichen Verfahren, die kommunale Angelegenheiten betreffen, im Hinblick darauf, dass das Kommunalrecht bei den kommunalen Aufgaben zwischen Selbstverwaltungs- und Weisungsaufgaben trennt (vgl. §§ 2, 3 KrO), teleologisch dahingehend einzuschränken ist, dass die Vorschrift nur auf Streitigkeiten in Selbstverwaltungsangelegenheiten anzuwenden ist (ausdrücklich offen gelassen für einen Kreispräsidenten angesichts der Kreisordnung des Landes Schleswig-Holstein BVerwG, Beschluss vom 07.03.2017 - 6 B 53/16 -, Rn. 25 bei juris).

    Dies gilt entsprechend für die Formulierung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 07.03.2017 (- 6 B 53/16 -, Rn. 17 bei juris), wonach der vom Gesetzgeber bewusst als Befangenheits- und nicht als Ausschlussgrund ausgestaltete § 54 Abs. 3 VwGO im dort entschiedenen Fall mangels eines vor Urteilserlass angebrachten Befangenheitsgesuchs mit Blick auf § 138 Nr. 2 VwGO ohne Bedeutung sei.

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 CB 23.89

    Ausschließung/Befangenheit eines zuvor als Mitglied eines Bauausschusses tätigen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2019 - 1 LB 10/16
    In diesem Fall ist die Befangenheit des ehrenamtlichen Richters gemäß § 54 Abs. 3 VwGO stets begründet, d.h. sie wird unwiderleglich vermutet (BVerwG, Beschluss vom 06.10.1989 - 4 CB 23/89 -, Rn. 15 bei juris).

    Zwar formuliert das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 06.10.1989 (- 4 CB 23/89 -, Rn. 15 bei juris), dass der in § 54 Abs. 3 VwGO bestimmte Befangenheitsgrund einen entsprechenden Antrag eines der Beteiligten voraussetze.

  • VG Augsburg, 24.07.2006 - Au 4 S 06.722
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2019 - 1 LB 10/16
    Das Erfordernis eines Ablehnungsbesuchs der Beteiligten folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (so auch VG Augsburg, Beschluss vom 24.07.2006 - Au 4 S 06.722, Rn. 17-19 bei juris).
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